Donnerstag, 02. April 2020

COVID-19: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter auf der Baustelle

 

In Zeiten der Corona-Krise müssen auf der Baustelle – zusätzlich zur "Standardschutzausrüstung" – weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter zu schützen.

Handlungsempfehlung für die Baubranche

 

In Betrieben, die in Zeiten der Corona-Krise offenhalten müssen, ist es unbedingt notwendig, gewisse Schutzmaßnahmen einzuhalten, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 zu schützen.

Auch in der Baubranche stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der schwierigen Aufgabe, die Baustellen weiter zu betreiben und dabei die Gesundheit aller beteiligten Personen sicherzustellen.

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Baustellen und zur Eindämmung des Coronavirus haben die Bau-Sozialpartner in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat eine gemeinsame Handlungsempfehlung herausgegeben, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren.

Generell gilt es, die Anzahl der exponierten Arbeiter auf der Baustelle durch organisatorische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, z. B. durch eine zeitliche Staffelung der Arbeiten und Pausenzeiten. Zusätzlich muss auch eine Reihe von Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über geeignete Schutzausrüstungen für notwendige Arbeiten auf Baustellen.

Allgemeine COVID-19-Schutzmaßnahmen

 

Die allgemeinen COVID-19-Schutzmaßnahmen gelten auch auf der Baustelle:

  • 1-Meter-Mindestabstand
  • gründliches Händewaschen mit Seife und warmem Wasser (30 Sekunden)
  • nicht mit den Händen ins Gesicht greifen
  • Nies- und Hustetikette: in den gebeugten Ellbogen oder in ein Taschentuch, das dann sofort entsorgt wird

Das Einhalten des Mindestabstands ist bei Arbeiten auf der Baustelle sowie bei der An- und Abreise oft problematisch. Dieser darf gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz aber nur unterschritten werden, sofern das Infektionsrisiko durch "entsprechende Schutzmaßnahmen" minimiert werden kann.

Erforderliche Hygienemaßnahmen auf der Baustelle

 

Auch wenn es vorerst schwer erscheint, die erforderlichen COVID-19-Hygienemaßnahmen auf einer Baustelle umzusetzen, müssen gewisse Aktionen sofort gesetzt werden:

  • Alle Mitarbeiter/innen sollten Handschuhe tragen (Achtung: jedoch nicht bei Einzugsgefahr durch Maschinen).
  • Entsorgen Sie die verwendeten Schutzmasken und Handschuhe täglich.
  • Schutzausrüstungen dürfen immer nur von einer Person verwendet und nicht unter den Arbeitnehmer/innen getauscht werden.
  • Fahrzeuge, Baumaschinen und Werkzeuge sind vor Verwendung durch eine andere Person zu desinfizieren (u. a. Lenkrad, Schalthebel, Türgriffe). Sofern dies nicht möglich ist, sind alternativ Handschuhe zu tragen.
  • Bringen Sie mehrsprachige Hinweisschilder an, die an die Einhaltung der oben angeführten allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus erinnern.
  • Statten Sie alle Sanitärcontainer und Waschgelegenheiten mit warmem, fließendem Wasser sowie mit Seifenspendern und Handcremen aus. Auch in anschlussfreien Baustellen-WCs sollte eine Waschgelegenheit mit fließendem Wasser sichergestellt sein. Stellen Sie auch Desinfektionsmittel bereit.
  • Aufenthaltscontainer (u. a. Tischplatten, Stühle, Türgriffe) und sanitäre Einrichtungen müssen regelmäßig, in kurzen Intervallen gereinigt und desinfiziert werden.

Zusatzmaßnahmen und Arbeitsausrüstung
bei Unterschreitung des 1-Meter-Mindestabstands

 

Wenn der vorgeschriebene Abstand von mindestens einem Meter bei gewissen Tätigkeiten teilweise unterschritten werden muss, sind gemäß der Handlungsempfehlung noch weitere Schutzmaßnahmen zu treffen:

  • Bei Arbeiten im Freien ist von den Arbeitnehmer/innen entweder ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Vollvisier (von der Stirn bis unter das Kinn) zu tragen.
  • Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen müssen die Arbeitnehmer/innen – sofern verfügbar – eine Atemschutzmaske der Klasse FFP1 oder einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
  • Für Arbeiten in engen Räumen und Behältern ist vorerst zu prüfen, ob diese zum aktuellen Zeitpunkt zwingend durchgeführt werden müssen. Sofern die Arbeiten nicht aufgeschoben werden können, sind die Mitarbeiter zumindest mit Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder mit einem motorunterstützten Atemschutz auszustatten.

Wir haben für Sie eine Übersicht über geeignete Schutzausrüstungen für notwendige Arbeiten auf Baustellen erstellt.

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