Azett UV-Schutzcreme 50
- Eigenschaft Hautschutz: Hautschutzmittel
- Marke: Azett | Precoderm
- Norm: 2006/647/ES

- Stück
- € 10,10 / Stück
- € 10,10
- Marke: Azett | Precoderm
- Eigenschaft Hautschutz: Hautschutzmittel
- Norm: 2006/647/EG | Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben
Art.-Nr.: VE-9481, EAN: 4260098390087, Einheit: Stück
Produktbeschreibung für Azett UV-Schutzcreme 50
Sonnenschutzcreme für den professionellen Einsatz zum Schutz vor UVA-, UVB- und UVC-Strahlung • hohe Lichtschutzwirkung LSF 50 • für alle Hautpartien einschließlich Gesicht geeignet • vor und während der Arbeit anwendbar • durch den hohen UVC-Schutz im gewerblichen Bereich bei technischen UV-Strahlern und beim Schweißen z.B. Elektroschweißen sehr gut geeignet • über die gesamte Anwendungsdauer (photostabil) • silikonfrei • schützt durch Wasserfestigkeit auch beim Schwitzen • parfümfrei • pflegende Substanzen unterstützen die Gesunderhaltung der Haut • frei von korallenschädlichen Substanzen • vegan • ohne Octocrylene • Tube à 100 ml
Die AZETT UV Stop Creme gehört als Hautschutzmittel zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). UV Stop Creme entspricht den Anforderungen der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ und der dazu gehörenden Leitlinie „Berufliche Hautschutzmittel“ der DGUV.
Norm:
- Sonnenschutzmittel für das berufliche Umfeld gemäß PSA gemäß der Verordnung (EU) 2016/42
- entspricht den Empfehlungen der 2006/647/EG
Alle Azett Produkte sind PFAS frei
Normen für Azett UV-Schutzcreme 50
2006/647/EG | Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben

Um die Kennzeichnung von primären Sonnenschutzprodukte und damit den Informationsstand der Verbraucher über die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September 2006 eine Empfehlung über die „Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ (2006/647/EG) verabschiedet.
Als Primäre Sonnenschutzprodukte in der EU gelten Mittel, die speziell dafür entwickelt wurden, UV-Schutz als Hauptfunktion zu bieten. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Leitlinie fordert, dass die Wirksamkeit von Mitteln beim Schutz der Haut vor Sonnenbrand und der Minimierung des Risikos langfristiger Hautschäden durch standardisierte Tests des Schutzes vor UVB- und UVA-Strahlung und bestimmter Voraussetzungen belegt werden muss. Weiters empfiehlt die Leitlinie bestimmte Pflichten der Hersteller für eine einfache und aussagekräftige Auslobung von Sonnenschutzmitteln.
Selbst Sonnenschutzmittel, die sehr wirkungsvoll sind und sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlung schützen, können keinen vollständigen Schutz gegen Gesundheitsrisiken auf Grund von ultravioletter (UV) Strahlung bieten. Kein Sonnenschutzmittel kann sämtliche UV-Strahlung filtern. Darüber hinaus gibt es bisher keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Verwendung von Sonnenschutzmitteln Melanombildung verhindert. Daher sollte in Bezug auf Sonnenschutzmittel nicht angegeben oder der Eindruck erweckt werden, dass sie einen vollständigen Schutz gegen die Gefahren bieten, die auf übermäßige UV-Strahlenexposition zurückzuführen sind.