C.A.M.P. Positionierer Druid Lanyard, 0,5-5 m
- Marke: C.A.M.P.
- Norm: EN 12841 , EN 341 , EN 353-2 , EN 358 , EN 795

- Marke: C.A.M.P.
- Norm: EN 12841 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten, EN 341 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Abseilgeräte zum Retten, EN 353-2 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung, EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen, EN 795 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen
Art.-Nr.: TH-2331, EAN: 8005436133232, Einheit: Stück
Produktbeschreibung für C.A.M.P. Positionierer Druid Lanyard, 0,5-5 m
Extrem vielseitig einsetzbares Verbindungsmittel • verstellbare Länge von 0,5 - 5 m • halbstatisches 11mm Seil (austauschbar) • inkl. Druid Abseilgerät und Einhandkarabiner •
Zertifizierungen als EN 358 Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung, EN 795/B Anschlagvorrichtung, EN 795/C temporäres Rettungsseil, EN 353-2 Absturzsicherungsgerät, EN 341/2A Notfall-Evakuierungsgerät, Abseilgerät für Seil Zugriff auf EN 12841/C.
Gewicht: 820 g
Normen für C.A.M.P. Positionierer Druid Lanyard, 0,5-5 m
EN 12841 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten

In der Norm EN 12841 sind die Anforderungen und Prüfverfahren sowie Kennzeichnung und Herstellerangaben für Seileinstellvorrichtungen festgelegt. Die Seileinstellvorrichtungen sind Bestandteil von Haltesystemen und ermöglichen dem Benutzer, wenn sie an einer Führung angebracht sind, seine Position entlang dieser Führung zu verändern.
EN 341 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Abseilgeräte zum Retten

Die europäische Norm EN 341 legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für Abseilgeräte, einschließlich des Tragmittels zum Abseilen (kurz als Tragmittel bezeichnet), zur Rettung und zum Schutz gegen Absturz in einem Rettungssystem, das ein persönliches Absturzschutzsystem ist, fest. Diese Europäische Norm legt allerdings keine Anforderungen für Abseilgeräte fest, die im Bergsport, bei seilunterstützten Arbeiten oder bei Systemen der Arbeitsplatzpositionierung benutzt werden.
EN 353-2 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

Die europäische Norm EN 353-2 legt die Anforderungen an Prüfverfahren, Kennzeichnung, Informationen des Herstellers und Verpackungen für selbstständig blockierende, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung, die an einem oberen Anschlagpunkt befestigt werden können, fest. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung die nach der europäischen Norm EN 535-2 geprüft wurden, sind Teilsysteme, die einen Teil eines Auffangsystems, das nach EN 363 geprüft wurde, bilden.
EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen

Die Norm EN 358 gilt für Gurte und Verbindungsmittel zum Zwecke der Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten. Sie legt die Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnungen und vom Hersteller bereitzustellenden Informationen fest. Die Norm EN 358 gilt jedoch nicht für Verbindungsmittel zum Rückhalt mit einer festen Länge, die nicht in einem Gurt integriert ist.
EN 795 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen

In der europäischen Norm EN 795 werden die Anforderungen an die Leistungsmerkmale und zugehörige Prüfverfahren für Anschlageinrichtungen zur Verwendung durch eine einzelne Person festgelegt, die dafür vorgesehen sind, von der baulichen Einrichtung abnehmbar zu sein. Diese Anschlageinrichtungen umfassen ortsfeste oder bewegliche Anschlagpunkte, die zur Befestigung von Bestandteilen eines persönlichen Absturzschutzsystems nach EN 363 konstruiert sind. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung fest und gibt Hinweise zur Montage.