Donnerstag, 31. Januar 2019

Gesünder arbeiten mit orthopädischem Fußschutz

 

Sicherheitsschuhe dürfen nicht ohne weiteres verändert werden. Die ÖNORM Z 1259 regelt die Versorgung mit orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich.

 

Fußfehlstellungen und Erkrankungen werden immer häufiger

 

Fußprobleme, wie z. B. Spreizfüße, Plattfüße, Sprunggelenksverletzungen und Bänderschwächen, nehmen unter Erwachsenen leider immer weiter zu. Diese Erkrankungen machen es Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unmöglich, normale Sicherheitsschuhe zu tragen.

Orthopädische Einlagen sowie individuell angepasste Sicherheitsschuhe vom Orthopädieschuhmacher stellen die Fußgesundheit Ihrer Mitarbeiter wieder her.

 

Ein Sicherheitsschuh oder Berufsschuh darf nicht ohne weiteres verändert werden. Wird die private Einlegesohle nachträglich eingelegt oder der Sohlenaufbau verändert, gilt der Schuh vom Gesetz her nicht mehr als normkonformer Sicherheitsschuh, da er seine Schutzwirkung verlieren kann. Das kann zu weitreichenden Haftungsfolgen bei Unfällen führen.

Nur Sicherheitsschuhe die der ÖNORM Z 1259 entsprechen, dürfen für die Einlagenversorgung oder Zurichtung verwendet werden.

ÖNORM Z 1259: Lösungen für orthopädische Zurichtung und Einlagenversorgung

 

Seit 2012 stellt die ÖNORM Z 1259 allen Beteiligten ein Verfahren zur Verfügung, das bei Einhaltung eine normkonforme Herstellung von orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen und Einlagen in Österreich garantiert.
 
Sicherheitsschuhe dürfen nur anhand eines Bausatzes eines vom Hersteller baumustergeprüften Sicherheitsschuhs von zertifizierten Orthopädieschuhmachern zugerichtet oder mit Einlagen versorgt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Sicherheitsschuh und die verwendeten orthopädischen Materialien des Herstellers von einer notifizierten Prüfstelle überprüft und entsprechend der jeweiligen Fertigungsvorschriften vom Orthopädieschuhmacher gefertigt werden. Die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Sicherheitsschuhe bleiben dadurch erhalten. Der Orthopädieschuhmacher kennzeichnet den Schuh und stellt Ihnen nach der normkonformen orthopädietechnischen Versorgung eine Übereinstimmungserklärung aus.

ÖNORM Z 1259 - Was ändert sich für den Arbeitgeber und den Arbeitsnehmer?

Nach § 70 Abs. 1 Z 4 und Z 5 ASchG sind in Österreich Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf ihre Kosten entsprechend angepasste bzw. hergestellte Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer erbringt den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung oder Verschreibung.
 
Die Unfallversicherungsträger können Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe (ev. zum Teil) dann übernehmen, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind.

Orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe von Atlas®

 

Ihre Vorteile:

  • alle Atlas®-Schuhmodelle eignen sich für die orthopädische Einlagenversorgung gemäß ÖNORM Z 1259
  • alle Atlas® Ergo Med-Modelle sind für die orthopädische Zurichtung und Einlagenversorgung geeignet
  • einfache Abwicklung und Dokumentation
  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • persönliche und kompetente Betreuung durch unsere zertifizierten Atlas®-Orthopädieschuhmacher
  • klare und transparente Kostenstruktur

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Spezialkatalog Atlas ÖNORM Z 1259

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Ablauf nach ÖNORM Z 1259

 
Fragen Sie unsere Spezialisten nach dem normkonformen Ablauf!

Damit Sie zu Ihrem normkonformen Sicherheitsschuh oder Berufsschuh kommen, stellt Schloffer Arbeitsschutz Ihnen österreichweit ein Netzwerk an zertifizierten Orthopädieschuhmachern zur Verfügung.

  • Der Arzt stellt dem Patienten eine Verschreibung, z. B. über eine orthopädische Einlegesohle, aus.
  • Wählen Sie Ihren zertifizierten Atlas®-Orthopädieschuhmacher aus. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen zum Ablauf oder zu einem Atlas®-Orthopädieschuhmacher in Ihrer Nähe.
  • Als Arbeitgeber bzw. Sicherheitsfachkraft legen Sie in der Verwenderbescheinigung die benötigte Sicherheitsklasse und eventuelle Zusatzanforderungen fest. Dazu wählen Sie ein Schuhmodell aus der ÖNORM Z 1259-Serie entsprechend der evaluierten Sicherheitsklasse aus. Übergeben Sie dem Arbeitnehmer die Verwenderbescheinigung und vermerken Sie den ausgewählten Atlas®-Orthopädieschuhmacher.
  • Der Arbeitnehmer übergibt dem Orthopädieschuhmacher den Verordnungsschein und die Verwenderbescheinigung. Dieser stellt dem Arbeitgeber einen Kostenvoranschlag aus.

    Nach der Auftragserteilung führt der Orthopädieschuhmacher die normkonforme orthopädietechnische Versorgung sowie die Dokumentation durch. Er stellt die Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung sowie das OS-Piktogramm und seine Verzeichnisnummer bzw. Bezeichnung auf der Außenseite des Schuhs an.

    Die Verrechnung der orthopädischen Elemente erfolgt durch den Orthopädieschuhmacher direkt mit dem Unternehmen.
Verwenderbescheinigung für orthopädische Einlagen und Zurichtung

Verwenderbescheinigung downloaden

 
 

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