Azett UV-Schutzschaum 50
- Eigenschaft Hautschutz: Hautpflegemittel , Hautschutzmittel , UV-Schutz
- Marke: Azett | Precoderm
- Norm: 2006/647/ES
- Stück
- € 17,80 / Stück
- € 17,80
- Marke: Azett | Precoderm
- Eigenschaft Hautschutz: Hautpflegemittel, Hautschutzmittel, UV-Schutz
- Norm: 2006/647/EG | Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben
Art.-Nr.: VE-9214, EAN: 425009570706, Einheit: Stück
Produktbeschreibung für Azett UV-Schutzschaum 50
Sonnenschutzschaum für den professionellen Einsatz mit Schutzwirkung im gesamten UV-Bereich • hohe Lichtschutzwirkung LSF 50 • für alle Hautpartien einschließlich Gesicht geeignet • durch den hohen UVC-Schutz im gewerblichen Bereich bei technischen UV-Strahlern und beim Schweißen sehr gut geeignet • Schützt durch Wasserfestigkeit auch beim Schwitzen • frei von korallenschädlichen Substanzen • ohne Octocrylene • 100% vegan • 125 ml Dose
Norm:
- Sonnenschutzmittel für das berufliche Umfeld gemäß PSA gemäß der Verordnung (EU) 2016/42
- entspricht den Empfehlungen der 2006/647/EG
Alle Azett Produkte sind PFAS frei
Anwendungseinschränkungen:
UV Stop Schaum dient dem Schutz der Haut bei wechselnder UV-Exposition. Bei Behandlung bestehender Hauterkrankungen sollte vorher ein Arzt befragt werden. Die Anwendung von UV Stop Schaum ersetzt nicht andere vorgeschriebene Maßnahmen. Intensive Mittagssonne sollte vermieden werden. Auch Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen. KONTAKT MIT TEXTILIEN VERMEIDEN – DAUERHAFTE FLECKEN!
Produktqualität:
Die Herstellung erfolgt nach den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 und unter zertifizierten GMP (Good Manufacturing Practice)-Bedingungen. Erste Hilfe: Versehentlich in das Auge gelangtes Produkt sorgfältig mit Wasser ausspülen (Augendusche, Augenspülflasche). Sollte danach noch ein Brennen vorhanden sein, ist ein Arzt zu konsultieren.
Lagerungshinweise:
Aerosolverpackung: UV Stop Schaum kann in geschlossenen Gebinden mindestens 30 Monate bei 5-25 °C gelagert werden. Nach Anbruch ist UV Stop Schaum 12 Monate haltbar. Nicht über 25 °C und nicht unter Sonneneinstrahlung aufbewahren.
Gesetzliche Vorschriften:
UV Stop Schaum unterliegt nicht dem Chemikaliengesetz, den Transportvorschriften im Sinne des Gefahrguttransportes oder der Gefahrstoffverordnung.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Aerosol 1; H222-H229
Das Gemisch unterliegt der Kosmetikverordnung

Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Normen für Azett UV-Schutzschaum 50
2006/647/EG | Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben

Um die Kennzeichnung von primären Sonnenschutzprodukte und damit den Informationsstand der Verbraucher über die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September 2006 eine Empfehlung über die „Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ (2006/647/EG) verabschiedet.
Als Primäre Sonnenschutzprodukte in der EU gelten Mittel, die speziell dafür entwickelt wurden, UV-Schutz als Hauptfunktion zu bieten. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Leitlinie fordert, dass die Wirksamkeit von Mitteln beim Schutz der Haut vor Sonnenbrand und der Minimierung des Risikos langfristiger Hautschäden durch standardisierte Tests des Schutzes vor UVB- und UVA-Strahlung und bestimmter Voraussetzungen belegt werden muss. Weiters empfiehlt die Leitlinie bestimmte Pflichten der Hersteller für eine einfache und aussagekräftige Auslobung von Sonnenschutzmitteln.
Selbst Sonnenschutzmittel, die sehr wirkungsvoll sind und sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlung schützen, können keinen vollständigen Schutz gegen Gesundheitsrisiken auf Grund von ultravioletter (UV) Strahlung bieten. Kein Sonnenschutzmittel kann sämtliche UV-Strahlung filtern. Darüber hinaus gibt es bisher keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Verwendung von Sonnenschutzmitteln Melanombildung verhindert. Daher sollte in Bezug auf Sonnenschutzmittel nicht angegeben oder der Eindruck erweckt werden, dass sie einen vollständigen Schutz gegen die Gefahren bieten, die auf übermäßige UV-Strahlenexposition zurückzuführen sind.











