Dienstag, 28. April 2026

So schützen Sie sich vor den UV-Strahlen der Sonne beim Arbeiten im Freien

 

Die Stärke ultravioletter Strahlung nimmt bereits im Frühjahr deutlich zu. Im Zeitraum April bis Anfang September ist die UV-Belastung am höchsten. Um sich vor langfristigen Schädigungen von Haut und Augen zu schützen, sollten sich Arbeitnehmer/innen, die im Freien tätig sind, in diesen Monaten besonders gut vor den intensiven Sonnenstrahlen schützen.

Gefahren und Risiken einer zu hohen Sonnenbelastung

 

Bei einer zu hohen Sonnenbelastung der Haut können das Erbgut der Hautzellen geschädigt werden und Krebszellen entstehen. Von den rund 300.000 Menschen in Österreich, die einem erhöhten Risiko durch UV-Strahlung ausgesetzt sind, erkranken laut AUVA in Österreich jährlich ca. 400 an Plattenepithelkarzinom. „Der helle Hautkrebs“ wurde daher seit 2024 in Österreich in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen. Weitere Folgen der unsichtbaren UV-Strahlung sind Sonnenbrand, Hautalterung und aktinische Keratosen.

Auch für die Augen stellt die Sonne eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Horn- und Bindehautentzündungen oder auch der sogenannte Graue Star sind mögliche Folgen einer zu starken Sonnenbelastung.

Der Grund der schädlichen Wirkung des Sonnenlichts liegt in der unterschiedlichen Wellenlänge der Strahlung:

  • je länger die Wellenlänge, desto tiefer dringt sie in die Haut ein (UV-A-Strahlen),
  • je kürzer die Wellenlänge (UV-B-Strahlen), desto höher das unmittelbare Schädigungspotenzial, wie z. B. Sonnenbrand.

Eine zu hohe UV-Belastung kann zu langfristigen Schädigungen von Haut und Augen führen. Um solche Schädigungen von Haut und Augen zu vermeiden, ist umfassender Sonnenschutz daher unbedingt notwendig.

Ab wann muss ich mich bei Arbeiten im Freien vor der UV-Strahlung im Sonnenlicht schützen?

 

Die jährliche UV-Belastung wird oft unterschätzt. Deswegen schreibt auch die österreichische Hitzeschutzverordnung zur Beurteilung der Gefahren den UV-Index fest (siehe § 3 Abs. 1 Hitze-VO).

Der UV-Index ist ein internationales Maß für die Intensität der im Sonnenlicht enthaltenen UV-Strahlung auf der Erdoberfläche. Er beginnt mit 0 und steigt an. In Österreich werden im Flachland im Sommer an unbewölkten Tagen zu Mittag Werte bis 8 gemessen. Die maximalen UV-Indexwerte des jeweiligen Tages können auf uv-index.at eingesehen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Im Zeitraum April bis Anfang September – insbesondere zwischen 11 und 15 Uhr – ist die UV-Belastung am höchsten. 
  • Auch bei dichter Bewölkung können noch bis zu 70 % der UV-Strahlung auf die Erdoberfläche treffen. 
  • Die UV-Belastung nimmt bei Aufenthalt in der Höhe oder in der Umgebung reflektierender Oberflächen (z. B. Metalldächer, Styropor, Wasser, Schnee) zu.

 

Je nach Höhe des UV-Index werden verschiedene Kategorien der UV-Belastung unterschieden. Ab einem UV-Index der Stufe 3 sollten UV-Schutzmaßnahmen getroffen werden:

UV-Index Belastung Maßnahmen PSA
0–2 niedrig Keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich  
3–5 mäßig Schutz empfehlenswert bei längerem Aufenthalt in der Sonne, besonders für die empfindlichen Hauttypen I und II - UV-Schutzkleidung
- Kopfbedeckung und Nackenschutz
- Sonnenschutzbrille
- Sonnenschutzmittel
6–7 hoch Schutzmaßnahmen erforderlich - UV-Schutzkleidung
- Kopfbedeckung und Nackenschutz
- Sonnenschutzbrille
- Sonnenschutzmittel
8–10 sehr hoch Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich, direkte Sonne um die Mittagszeit vermeiden - UV-Schutzkleidung
- Kopfbedeckung und Nackenschutz
- Sonnenschutzbrille
- Sonnenschutzmittel
- Beschattung
11+ extrem hoch Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich, direkte Sonne um die Mittagszeit vermeiden - UV-Schutzkleidung
- Kopfbedeckung und Nackenschutz
- Sonnenschutzbrille
- Sonnenschutzmittel
- Beschattung

(Tabelle: bearbeitet aus BMLUK 2026, AUVA 2025)

In der Praxis hat sich auch die Schattenregel bewährt: Wenn die Länge des Schattens, den der eigene Körper auf einen Untergrund wirft, kleiner als die Körpergröße ist, besteht Gefahr.

 

Hauttyp und Eigenschutzzeit:

Die Zeitdauer bis zum Auftreten einer minimalen Rötung wird Eigenschutzzeit bezeichnet. Sie ist abhängig vom Hauttyp. Die Eigenschutzzeit verlängert sich je nach Lichtschutzfaktor des Sonnenschutzmittels:
Eigenschutzzeit x Lichtschutzfaktor = täglich erlaubte Aufenthaltszeit in der Sonne in Minuten

Hauttyp Eigenschaften Eigenschutzzeit
Hauttyp 1 Haut: sehr hell, Augen: hell, Haare: rötlich, Sommersprossen: viele, Bräunung: niemals, Sonnenbrand: immer 5–10 Minuten
Hauttyp 2 Haut: hell, Augen: blau, grün, grau, Haare: blond, Sommersprossen: häufig, Bräunung: gering, Sonnenbrand: neigt dazu 10–20 Minuten
Hauttyp 3 Haut: hell bis hellbraun, Augen: dunkelgrau, braun, Haare: dunkelblond bis braun, Sommersprossen: selten, Bräunung: gut, Sonnenbrand: neigt wenig dazu 20–30 Minuten
Hauttyp 4 Haut: hellbraun bis oliv, Augen: braun, Haare: braun bis dunkelbraun, Sommersprossen: keine, Bräunung: sehr gut, Sonnenbrand: neigt kaum dazu 40–45 Minuten
Hauttyp 5 Haut: dunkel, Augen: braun, Haare: dunkelbraun bis schwarz, Sommersprossen:  keine, Bräunung: schnell, Sonnenbrand: selten >60 Minuten
Hauttyp 6 Haut: sehr dunkel, Augen: braun, Haare: schwarz, Sommersprossen:  keine, Sonnenbrand: sehr selten >90 Minuten

(Quelle: OEGK 2023)

 

Bei welchen Arbeiten besteht die Gefahr der UV-Belastung

 

Für alle, die häufig und regelmäßig im Freien tätig sind, bergen die intensiven UV-Strahlen der Sonne in den Monaten April bis September ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Zu den besonders gefährdeten „Outdoor-Workern“ zählen unter anderem Bauarbeiter, Dachdecker, Industriekletterer, Anlagentechniker, Entsorger, Landschaftsgärtner sowie Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, Paketzusteller oder Bademeister.

Schloffer Expertentipp

 

Wenn Sie einen kompakten Überblick über die österreichische Hitzeschutzverordnung, die seit 01.01.2026 in Kraft ist, erhalten möchten, klicken Sie hier.

Wie kann man sich schützen - die richtige UV-Schutzausrüstung für den Sommer

 

Sonnenschutzmittel, die zum Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz verwendet werden, sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Deren Bereitstellung, Auswahl und Verwendung ist in der österreichischen PSA-V - Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (§ 13 PSA-V) geregelt. 

  • Schutzkleidung:
    Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei längeren Arbeiten im Freien eine passende Arbeitsbekleidung – zum Beispiel UV-Schutzkleidung gemäß der Norm EN 13758-2  – tragen. Die Bekleidung sollte den Oberkörper vom Hals bis zur Taille und von den Schultern bis 3/4 des Oberarms bedecken. Der untere Teil des Körpers sollte von der Taille bis zur Kniescheibe bedeckt sein. Moderne Funktionsbekleidung leitet Schweiß nach Außen ab und hat einen kühlenden Effekt.
  • Sonnenschutzcreme:
    Unbedeckte Körperstellen sollten unbedingt ausreichend mit wasserfester UV-Schutzcreme (UVA, UVB) geschützt und regelmäßig eingecremt werden. Dabei ist zu beachten, professionelle Sonnenschutzmittel im Gegensatz zu Consumer-Produkten zu verwenden. Professionelle Hautschutzmittel gehören zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
  • Kopfschutz/Nackenschutz:
    Auch der Kopf muss vor Sonnenstrahlung geschützt werden. Die richtige Kopfbedeckung sorgt für einen kühlen Kopf in der heißen Jahreszeit. Zum Schutz des Nackens vor den UV-Strahlen der Sonne gibt es zum Beispiel auch einen speziellen UV-Nackenschutz, den Sie an einem Industrieschutzhelm montieren können.
  • Augenschutz:
    Bei längeren Arbeiten unter Sonneneinstrahlung können die UV-Strahlen zur Reizung oder Irritation des Auges bis zum vorübergehenden Sehverlust führen. Achten Sie bei der Auswahl der Sonnenbrille auf den Hinweis UV 400, das CE-Kennzeichen sowie auf die Schutzstufen nach EN 172.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch Sonnenschutzcreme zur Verfügung zu stellen?

 

Wenn eine längere direkte Sonneneinstrahlung trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, schützt nur die richtige persönliche Schutzausrüstung. Ein möglichst großer Anteil der Haut sollte bedeckt werden. Vor allem Kopf und Nacken zählen zu den durch UV-Strahlung am stärksten belasteten Bereichen. Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, gilt es einiges zu beachten:

  • Sonnenschutzmittel sind vom Arbeitgeber jedem gefährdeten Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber/innen müssen den Arbeitnehmer/innen die erforderlichen Hautmittel in geeigneter und den hygienischen Anforderungen entsprechender Form zur persönlichen Anwendung bei Gefahr von optischer Strahlung zur Verfügung stellen.
  • Die Mitarbeitenden haben die Pflicht, diese Sonnenschutzmittel zu verwenden.
  • Hautschutzpläne: Arbeitgeber/innen müssen auf Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren schriftlich festlegen, bei welchen betrieblichen Arbeitsvorgängen und in welchen Arbeitsbereichen jeweils welche Hautmittel ausgewählt wurden, wobei jeweils die Produktnamen sowie Informationen über Art, Zeitpunkte und Intervall der Anwendung anzugeben sind. Bei der Bewertung von Hautmitteln für den Hautschutz sind insbesondere die Hersteller- und Inverkehrbringerangaben zu beachten (z. B. über die Schutzwirkung gegenüber optischer Strahlung, Dauer der Schutzwirkung)
  • Unterweisung der Mitarbeitenden: Die Unterweisung hat das richtige Aufbringen der Hautmittel sowie die Festlegungen gemäß der Hautschutzpläne entsprechend der Hautgefährdung.

Tipps für den Sonnenschutz am Arbeitsplatz

 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rät zu folgenden Tipps zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien:

  1. Direkte Sonne meiden
    • flexible Arbeitszeit nützen
    • Mittagssonne meiden
    • nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben
    • Arbeitsbereich beschatten
  2. UV-Schutzkleidung, Kopf- und Nackenschutz sowie Sonnenschutzbrillen tragen
    • auch Kopf und Nacken bedecken
  3. Unbedeckte Körperstellen mehrmals eincremen
    • auf den richtigen Sonnenschutzfaktor achten
    • v.a. Ohren, Nase, Lippen, haarloser Kopf und Unterarme

Lassen Sie sich beraten!

 

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihres individuellen Sonnenschutz-Konzeptes zur Seite.

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