Dienstag, 17. Juni 2025

Schützen Sie sich vor den UV-Strahlen der Sonne beim Arbeiten im Freien

 

Die Stärke ultravioletter Strahlung nimmt bereits im Frühjahr deutlich zu. Im Zeitraum April bis Anfang September ist die UV-Belastung am höchsten. Um sich vor langfristigen Schädigungen von Haut und Augen zu schützen, sollten sich Arbeitnehmer/innen, die im Freien tätig sind, in diesen Monaten besonders gut vor den intensiven Sonnenstrahlen schützen.

Gefahren und Risiken einer zu hohen Sonnenbelastung

 

Bei einer zu hohen Sonnenbelastung der Haut kann das Erbgut der Hautzellen geschädigt werden und Krebszellen entstehen. Hautkrebs, der durch natürliche Ultraviolettstrahlung verursacht wurde, war laut der deutschen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2020 die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen.

Im Zeitraum April bis Anfang September – insbesondere zwischen 11 und 15 Uhr – ist die UV-Belastung am höchsten. Ein Sonnenbrand kann bereits nach 20 Minuten auftreten und mit jedem Sonnenbrand steigt das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken.

Auch für die Augen stellt die Sonne eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Horn- und Bindehautentzündungen oder auch Grauer Star sind mögliche Folgen einer zu starken Sonnenbelastung.

Eine zu hohe UV-Belastung kann zu langfristigen Schädigungen von Haut und Augen führen. Um Schädigungen von Haut und Augen zu vermeiden, ist ein umfassender Sonnenschutz daher unbedingt notwendig.

Bei welchen Arbeiten besteht die Gefahr der UV-Belastung

 

Für alle, die häufig und regelmäßig im Freien tätig sind, bergen die intensiven UV-Strahlen der Sonne in den Monaten April bis September ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Zu den besonders gefährdeten „Outdoor-Workern“ zählen unter anderem Bauarbeiter, Dachdecker, Industriekletterer, Anlagentechniker, Entsorger, Landschaftsgärtner sowie Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, Paketzusteller oder Bademeister.

Wie kann man sich schützen - die richtige UV-Schutzausrüstung für den Sommer

 

Sonnenschutzmittel, die zum Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz verwendet werden, sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Deren Bereitstellung, Auswahl und Verwendung ist in der österreichischen PSA-V - Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (§ 13 PSA-V) geregelt. 

  • Schutzkleidung:
    Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei längeren Arbeiten im Freien eine passende Arbeitsbekleidung – zum Beispiel Sonnenschutzkleidung gemäß der Norm EN 13758-2  – tragen. Die Bekleidung sollte den Oberkörper vom Hals bis zur Taille und von den Schultern bis 3/4 des Oberarms bedecken. Der untere Teil des Körpers sollte von der Taille bis zur Kniescheibe bedeckt sein. Moderne Funktionsbekleidung leitet Schweiß nach Außen ab und hat einen kühlenden Effekt.
  • Sonnenschutzcreme:
    Unbedeckte Körperstellen sollten unbedingt ausreichend mit wasserfester UV-Schutzcreme (UVA, UVB) geschützt und regelmäßig eingecremt werden. Dabei ist zu beachten, professionelle Sonnenschutzmittel im Gegensatz zu Consumer-Produkten zu verwenden. Professionelle Hautschutzmittel gehören zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
  • Kopfschutz/Nackenschutz:
    Auch der Kopf muss vor Sonnenstrahlung geschützt werden. Die richtige Kopfbedeckung sorgt für einen kühlen Kopf in der heißen Jahreszeit. Zum Schutz des Nackens vor den UV-Strahlen der Sonne gibt es zum Beispiel auch einen speziellen UV-Nackenschutz, den Sie an einem Industrieschutzhelm montieren können.
  • Augenschutz:
    Bei längeren Arbeiten unter Sonneneinstrahlung können die UV-Strahlen zur Reizung oder Irritation des Auges bis zum vorübergehenden Sehverlust führen. Achten Sie bei der Auswahl der Sonnenbrille auf das CE-Kennzeichen sowie auf die Schutzstufen nach EN 172.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch Sonnenschutzcreme zur Verfügung zu stellen?

 

Wenn eine längere direkte Sonneneinstrahlung trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, schützt nur die richtige persönliche Schutzausrüstung. Ein möglichst großer Anteil der Haut sollte bedeckt werden. Vor allem Kopf und Nacken zählen zu den durch UV-Strahlung am stärksten belasteten Bereichen. Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, gilt es einiges zu beachten:

  • Sonnenschutzmittel sind vom Arbeitgeber jedem gefährdeten Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber/innen müssen den Arbeitnehmer/innen die erforderlichen Hautmittel in geeigneter und den hygienischen Anforderungen entsprechender Form zur persönlichen Anwendung bei Gefahr von optischer Strahlung zur Verfügung stellen.
  • Die Mitarbeitenden haben die Pflicht, diese Sonnenschutzmittel zu verwenden.
  • Hautschutzpläne: Arbeitgeber/innen müssen auf Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren schriftlich festlegen, bei welchen betrieblichen Arbeitsvorgängen und in welchen Arbeitsbereichen jeweils welche Hautmittel ausgewählt wurden, wobei jeweils die Produktnamen sowie Informationen über Art, Zeitpunkte und Intervall der Anwendung anzugeben sind. Bei der Bewertung von Hautmitteln für den Hautschutz sind insbesondere die Hersteller- und Inverkehrbringerangaben zu beachten (z. B. über die Schutzwirkung gegenüber optischer Strahlung, Dauer der Schutzwirkung)
  • Unterweisung der Mitarbeitenden: Die Unterweisung hat das richtige Aufbringen der Hautmittel sowie die Festlegungen gemäß der Hautschutzpläne entsprechend der Hautgefährdung.

Tipps für den Sonnenschutz am Arbeitsplatz

 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rät zu folgenden Tipps zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien:

  1. Direkte Sonne meiden
    • flexible Arbeitszeit nützen
    • Mittagssonne meiden
    • nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben
    • Arbeitsbereich beschatten
  2. UV-Schutzkleidung, Kopf- und Nackenschutz sowie Sonnenschutzbrillen tragen
    • auch Kopf und Nacken bedecken
  3. Unbedeckte Körperstellen mehrmals eincremen
    • auf den richtigen Sonnenschutzfaktor achten
    • v.a. Ohren, Nase, Lippen, haarloser Kopf und Unterarme

Lassen Sie sich beraten!

 

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihres individuellen Sonnenschutz-Konzeptes zur Seite.

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