Freitag, 10. April 2026

UV-Schutzkleidung – was Sie über zertifizierte Arbeitskleidung mit UV-Schutz wissen sollten

 

Wenn Sie sich fragen, welche Arbeitskleidung tatsächlich zuverlässig vor UV Strahlung schützt und was genau dahintersteckt, sind Sie in diesem Artikel goldrichtig – besonders dann, wenn Sie einen Großteil Ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen.

Welche Maßnahmen müssen bei Hitze oder hoher UV-Strahlung gesetzt werden?

 

Grundsätzlich gilt: Jede Kleidung schützt Ihre Haut ein Stück weit vor UV-Strahlen. Der gebotene Schutz schwankt jedoch erheblich und hängt im Wesentlichen von den Gewebeeigenschaften und der Ausführung der Kleidungsstücke ab.

Normale Textilien haben oft nur einen sehr geringen UV-Schutzfaktor. Um Ihre Mitarbeitenden einen ganzen Arbeitstag lang ausreichend vor der schädlichen ultravioletten Strahlung zu schützen, empfehlen wir diese mit zertifizierter UV-Schutzkleidung auszustatten.

Auch die österreichische Hitzeschutzverordnung fordert im § 3 Z 6 die Evaluierung der erforderlichen Kleidung oder persönlichen Schutzausrüstung und legt weiters in § 5, Absatz 2 fest:

[…] Für persönliche Schutzausrüstung gilt der Vorrang von Kopfschutz mit UV-Schutzfunktion und UV-Schutzkleidung vor Hautschutz (Sonnenschutzcreme). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Schutzkleidung im Sinn des § 16 Abs. 2 Z 7 der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V, BGBl. II Nr. 77/2014, gegen natürliche UV-Strahlung zur Verfügung stellen, die den Körper ausreichend bedeckt, wie zumindest T-Shirts mit UV-Schutzfunktion bis zur Mitte des Oberarms und Hosen mit UV-Schutzfunktion bis zum Knie, und dafür sorgen, dass diese getragen werden. Die Geltung der PSA-V bleibt unberührt.

Schloffer Expertentipp

 

Wenn Sie einen kompakten Überblick über die österreichische Hitzeschutzverordnung, die seit 01.01.2026 in Kraft ist, erhalten möchten, klicken Sie hier.

Wie erkenne ich eine zertifizierte UV-Schutzbekleidung?

 

Textilien wie Shirts, Polos etc., die UV-Schutzeigenschaften in Bezug auf natürliches Sonnenlicht ausloben, fallen unter die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und müssen den Anforderungen der PSA-Kategorie 1 entsprechen. Neben dem Nachweis zum UV-Schutz muss die Schutzkleidung weitere spezielle Anforderungen zur Ausführung, Kennzeichnung etc. erfüllen.

  • CE-Kennzeichnung am Produkt/Etikett
  • EU-Konformitätserklärung
  • Hinweis auf den Prüfstandard, z. B. EN 13758 oder AS/NZS 4399 und Kennzeichnung mit dem entsprechenden Piktogramm
  • Warnhinweise für den Benutzer


Da für die Prüfung des UV-Schutzes noch keine harmonisierte Norm zur Verfügung steht, sind folgende Normen für die Prüfung des UV-Schutzfaktors anwendbar:

  • Europäische Norm EN 13758
  • Australisch/neuseeländischer Standard AS/NZS 4399

Was ist der UV-Schutzfaktor (UPF)?

 

Der UV-Schutzfaktor – oder kurz UPF (Ultraviolet Protection Factor) – gibt an, wie gut ein Material vor ultravioletter Strahlung schützt: Je höher der UPF-Wert ist, desto mehr UV-Strahlen werden durch das Material blockiert.

Ein Beispiel: Hat ein Material einen UPF-Wert von 40, werden etwa 97,5 % der UV-Strahlen abgehalten. Anders ausgedrückt bedeutet der Wert UPF 40, dass ein Mensch 40 Mal so lange in der Sonne bleiben kann wie mit ungeschützter Haut (abhängig vom Hauttyp!). Bei einem Menschen mit Hauttyp 2 (helle Haut, wenig Sommersprossen, blonde bis braune Haare, kaum Bräunung, Eigenschutzzeit 10−20 Minuten) verlängert ein geeignetes UV-Schutzprodukt mit UPF 40 die Schutzzeit von 10−20 Minuten auf 400−800 Minuten.

Wie wird der UV-Schutzfaktor geprüft?

 

Die gängigsten Testmethoden zur Bestimmung des UV-Schutzfaktors von persönlicher Schutzausrüstung sind:

  • die Europäische Norm EN 13758,
  • der Australischer und neuseeländischer Standard AS/NZS 4399.

Was regelt die Europäische Norm EN 13758?

Die Norm EN 13758 besteht aus 2 Normteilen:

  • EN 13758-1 Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung − Teil 1: Prüfverfahren für Bekleidungstextilien.
  • EN 13758-2 Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung − Teil 2: Klassifizierung und Kennzeichnung von Bekleidung.

Der UV-Schutzfaktor UPF (Ultraviolet Protection Factor) der Norm EN 13758-2 von sämtlichen im Kleidungsstück verwendeten Materialien wird durch das in der EN13758-1 festgelegte Prüfverfahren bestimmt. Damit UV-Schutzkleidung der EN 13758-2 entspricht, muss der UV-Schutzfaktors (UPF) größer als 40 sein.

In der europäischen Norm EN 13758-2 sind die Mindestanforderungen an

  • die Ausführung der Bekleidung,
  • den Schutzfaktor der verwendeten Materialien sowie
  • die Kennzeichnung von Kleidungsstücken

festgelegt, die zum Schutz des Trägers gegen die Belastung durch ultraviolette Sonnenstrahlung vorgesehen sind.
Gemäß der Norm muss bei Oberbekleidung der Oberkörper vom Halsansatz bis zur Hüfte sowie über die Schultern bis zu ¾ der Oberarme bedeckt sein. Hosen müssen den Unterkörper von der Taille bis zu den Kniescheiben bedecken.

Textilien, die den Mindestanforderungen dieser Norm entsprechen, erkennen Sie an der Kennzeichnung mit der Norm EN 13758-2 und dem Piktogramm UPF 40+.



Was regelt der australische und neuseeländische Standard AS/NZS 4399?

Der australische und neuseeländische Standard Sun Protective Clothing AS/NZS 4399 verwendet das Sonnenspektrum aus Melbourne, Australien. Die europäische Norm verwendet das Sonnenspektrum aus Albuquerque, das in seiner Intensität der Sonneneinstrahlung in Südeuropa sehr nahekommt.

Geprüft wird das Material beim australischen Standard AS/NZS 4399 in trockenem Neuzustand ohne Gebrauchs- oder Tragesimulation. Je nach ermitteltem UPF wird der UV-Schutz mit „Minimum“ (UPF 15), „Gut“ (UPF 30) oder „Ausgezeichnet“ (UPF 50, 50+) ausgezeichnet.

Bekleidung, die nach australischem Standard geprüft wurde, unterliegt auch bestimmten Anforderungen bezüglich Gestaltung und Kennzeichnung. Textilien, die den Mindestanforderungen des australischen und neuseeländischem Standard entsprechen, erkennen Sie an folgendem Piktogramm:



Bitte beachten Sie: Unter gewissen Bedingungen kann die Schutzwirkung der Bekleidung auch nachlassen, z. B. wenn die Kleidungsstücke nass oder abgetragen ist. Daher sollte die Kleidung gemäß den Hinweisen auf der Wäschekennzeichnung gepflegt und behandelt werden und ausgedehnte Bekleidung ausgetauscht werden.

Kontakt

 

Sie haben Fragen zur UV-Schutzbekleidung?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon: +43 (0)316 491 692 - 0
E-Mail: office@schloffer.eu

Der Artikel wurde im April 2026 erstellt.

Disclaimer
Die bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zur UV-Schutzkleidung.
Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die gültigen Gesetzestexte, Verordnungen und offiziellen Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Änderungen oder Aktualisierungen können jederzeit erfolgen.

 

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