Grundsätzlich gilt: Jede Kleidung schützt Ihre Haut ein Stück weit vor UV-Strahlen. Der gebotene Schutz schwankt jedoch erheblich und hängt im Wesentlichen von den Gewebeeigenschaften und der Ausführung der Kleidungsstücke ab.
Normale Textilien haben oft nur einen sehr geringen UV-Schutzfaktor. Um Ihre Mitarbeitenden einen ganzen Arbeitstag lang ausreichend vor der schädlichen ultravioletten Strahlung zu schützen, empfehlen wir diese mit zertifizierter UV-Schutzkleidung auszustatten.
Auch die österreichische Hitzeschutzverordnung fordert im § 3 Z 6 die Evaluierung der erforderlichen Kleidung oder persönlichen Schutzausrüstung und legt weiters in § 5, Absatz 2 fest:
[…] Für persönliche Schutzausrüstung gilt der Vorrang von Kopfschutz mit UV-Schutzfunktion und UV-Schutzkleidung vor Hautschutz (Sonnenschutzcreme). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Schutzkleidung im Sinn des § 16 Abs. 2 Z 7 der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V, BGBl. II Nr. 77/2014, gegen natürliche UV-Strahlung zur Verfügung stellen, die den Körper ausreichend bedeckt, wie zumindest T-Shirts mit UV-Schutzfunktion bis zur Mitte des Oberarms und Hosen mit UV-Schutzfunktion bis zum Knie, und dafür sorgen, dass diese getragen werden. Die Geltung der PSA-V bleibt unberührt.