Die österreichische Hitzeschutzverordnung im Überblick
Seit 1.1.2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung. Sie konkretisiert verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlung für Arbeitnehmer:innen bei Tätigkeiten im Freien.
Hitzebelastung, verbunden mit körperlicher Anstrengung und UV-Strahlung, kann ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Hitzebedingte Beschwerden äußern sich z. B. durch Kreislaufprobleme, Schwindel, psychische Beeinträchtigungen, Überhitzung sowie Hitzschlag. Ultraviolette Strahlen verursachen unter anderem Sonnenbrand, Augenschäden oder Hautkrebs.
Mit der neuen österreichischen Hitzeschutzverordnung reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmenden besonderen Gefahren für Arbeitnehmer:innen bei Arbeiten im Freien, die auf den Klimawandel und die steigende Sommerhitze zurückzuführen sind.
Das Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz konkretisiert mit dieser Verordnung die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Bereich Hitzeschutz. Die Verordnung regelt:
Das Bundesministerium ergänzt damit bereits bestehende Regelungen aus z. B. dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), der Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung (PSA V) oder der Verordnung optische Strahlung (VOPST).
Die Verordnung gilt
Typische Betroffene sind Mitarbeiter:innen aus dem Bauwesen, aus der Abfallwirtschaft, von Kommunalbetrieben, von Zustell- und Wachdiensten, in der Garten- und Landschaftspflege sowie im Forstbereich.

Wenn Sie sich fragen, welche Kleidung tatsächlich zuverlässig vor UV-Strahlung schützt und was genau dahintersteckt, dann klicken Sie hier – besonders dann, wenn Sie einen Großteil Ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen.
Der § 4 der Hitze-V detailliert die Festlegung der verpflichtenden Maßnahmen. Bespielhaft können folgenden Maßnahmen zur Anwendung kommen:
Ab der Hitzewarnung Stufe 2 (Vorsicht, gelb) der GeoSphere Austria müssen die aus der Arbeitsplatzevaluierung abgeleiteten Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz verpflichtend umgesetzt werden.
Die Stufe 2 bedeutet, dass die Prognose der GeoSphere Austria der gefühlten Temperatur über einen Zeitraum von mehreren Tagen zwischen 30 °C und 34 °C liegt. In der Praxis kann das in Österreich je nach Region bereits ab Mitte Juni der Fall sein.
Bitte beachten Sie, dass die UV-Strahlung schon zwischen April und September (auch bei leichter Bewölkung) für Ihre Mitarbeitenden gefährlich sein kann. Statten Sie Ihre Mitarbeitenden deshalb rechtzeitig mit geeigneten UV-Schutzprodukten aus.
Laut § 4 Abs1 Z 1d der Hitze-V können persönliche Maßnahmen je nach Ergebnis der Evaluierung
„[…] z. B. leichte Kleidung, Kopfschutz, Nackenschutz, Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme (alles mit UV-Schutzfunktion), kühlende Kleidung“ wie z. B. Kühlwesten, Kühlkappen, Kühlnackentücher sein.
Gemäß § 5 Abs 2 der Hitze-V gilt für persönliche Schutzausrüstung:
Um die Anforderungen der Hitzeschutzverordnung an persönlichen Schutzausrüstungen optimal zu erfüllen, empfehlen wir folgende Produkte aus unserem Sortiment:
Der Artikel wurde im April 2026 erstellt.
Disclaimer
Die bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zur Hitzeschutzverordnung sowie zu Maßnahmen bei Hitze und UV-Strahlung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die gültigen Gesetzestexte, Verordnungen und offiziellen Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Änderungen oder Aktualisierungen können jederzeit erfolgen.