2006/647/EG | Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben

Um die Kennzeichnung von primären Sonnenschutzprodukte und damit den Informationsstand der Verbraucher über die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September 2006 eine Empfehlung über die „Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ (2006/647/EG) verabschiedet.
Als Primäre Sonnenschutzprodukte in der EU gelten Mittel, die speziell dafür entwickelt wurden, UV-Schutz als Hauptfunktion zu bieten. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Leitlinie fordert, dass die Wirksamkeit von Mitteln beim Schutz der Haut vor Sonnenbrand und der Minimierung des Risikos langfristiger Hautschäden durch standardisierte Tests des Schutzes vor UVB- und UVA-Strahlung und bestimmter Voraussetzungen belegt werden muss. Weiters empfiehlt die Leitlinie bestimmte Pflichten der Hersteller für eine einfache und aussagekräftige Auslobung von Sonnenschutzmitteln.
Selbst Sonnenschutzmittel, die sehr wirkungsvoll sind und sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlung schützen, können keinen vollständigen Schutz gegen Gesundheitsrisiken auf Grund von ultravioletter (UV) Strahlung bieten. Kein Sonnenschutzmittel kann sämtliche UV-Strahlung filtern. Darüber hinaus gibt es bisher keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Verwendung von Sonnenschutzmitteln Melanombildung verhindert. Daher sollte in Bezug auf Sonnenschutzmittel nicht angegeben oder der Eindruck erweckt werden, dass sie einen vollständigen Schutz gegen die Gefahren bieten, die auf übermäßige UV-Strahlenexposition zurückzuführen sind.