DIN 19427 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Die DIN 19427 legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung, Informationen des Herstellers und Verpackung für persönliche Absturzschutzausrüstung, die zur Sicherung von Personen auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen gegen das Risiko des Herauskatapultierens und eines Absturzes verwendet werden, fest.
Sie bezieht sich auf persönliche Schutzausrüstungen, die an einem Anschlagpunkt innerhalb einer Arbeitsbühne/eines Arbeitskorbs einer fahrbaren Hubarbeitsbühne (FHAB) befestigt werden können. Diese Anschlagpunkte der Arbeitsbühne/des Arbeitskorbs müssen ausreichend tragfähig und gekennzeichnet sowie in einer Höhe von nicht mehr als 75 cm über der Standfläche der Arbeitsbühne/des Arbeitskorbs sein.
Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer und mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung nach dieser deutschen Norm werden als Bestandteile in einem Auffangsystem nach EN 363 verwendet. Die Norm DIN 19427 gilt nicht für Ausrüstungen zum Rückhalten nach EN 354 und EN 358.