Schloffer-Umfrage Hitzeschutzverordnung NEU ist angekommen
Sonnencreme und klimatisierter Pausenraum sind Standard: 86 Prozent der befragten heimischen Unternehmen setzen die neue Hitzeschutzverordnung bereits um oder planen die Umsetzung konkret.
Sommer, Sonne, Hitze am Arbeitsplatz: Die neue österreichische Hitzeschutzverordnung ist zu einem großen Teil in den heimischen Betrieben angekommen. 86 Prozent der befragten Unternehmen setzen die neue Hitzeschutzverordnung bereits um oder planen konkrete Schritte. Das ist das Ergebnis einer Schloffer-Umfrage unter 30 Mittel- und Großbetrieben in Österreich, durchgeführt im Juli und August 2026. Aktuelle Messdaten unterstreichen die Relevanz der neuen Hitzeschutzverordnung: Die GeoSphere Austria dokumentierte sowohl bei der Hitzewelle Ende Juni/Anfang Juli sowie zwischen 3. und 6. August 2026 in Österreich zahlreiche neue Temperaturrekorde.
Ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 (Vorsicht, gelb) oder höher der GeoSphere Austria sind Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz verpflichtend umzusetzen. Welche konkreten Schritte setzen heimische Betriebe, um Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien zu reduzieren? Klimatisierte Container bzw. Räume (60,7 %), zusätzliche Pausen (57,1 %) sowie angepasste Arbeitszeiten (50 %) zählen zu den häufigsten technischen und organisatorischen Arbeitsplatz-Anpassungen im Rahmen der neuen Hitzeschutzverordnung. Knapp die Hälfte der befragten Betriebe (42,9 %) setzt auf persönliche Maßnahmen wie spezielle UV-Schutzbekleidung.

Sonnencreme (85,7 %) ist die mit Abstand am häufigsten genannte persönliche Schutzmaßnahme bei Arbeiten im Freien. Ebenfalls mehr als die Hälfte der befragten Anwender setzt auf atmungsaktive Arbeitsbekleidung (57,1 %) und Kopfbedeckung mit Nackenschutz (50 %). Nur rund ein Drittel nutzt UV-Schutzbekleidung bei Tätigkeiten im Außenbereich (32,1 %), Kühlwesten oder ähnliches Equipment kommen bis dato kaum zum Einsatz (14,3 %).

„Wir haben ein erstes Stimmungsbild bei heimischen Mittel- und Großbetrieben aus verschiedenen Bereichen wie Bauwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft eingeholt und erhoben, wie sie die neue Verordnung in der Praxis umsetzen. Insbesondere dann, wenn organisatorische und technische Maßnahmen nicht oder nur schwer realisierbar sind. Dabei zeigt sich deutlich: Die größte Hürde ist nicht die Ausrüstung, sondern ob sie akzeptiert und getragen wird“, erklärt Geschäftsführer Gerhard Schloffer.

Bauarbeiter, Dachdecker, Industriekletterer, Landschaftsgärtner und ähnliche Berufsgruppen sind in der Regel länger als 60 Minuten pro Tag im Freien im Einsatz und daher von der neuen Hitzeschutzverordnung betroffen. „Für diese und ähnliche Berufsgruppen kann zertifizierte UV-Schutzbekleidung ein wesentlicher Faktor zum Schutz der Haut sein“, so Schloffer. Der UV-Schutzfaktor – kurz UPF (Ultraviolet Protection Factor) – gibt an, wie gut ein Material vor ultravioletter Strahlung schützt: Je höher der UPF-Wert ist, desto mehr UV-Strahlen werden durch das Material blockiert. Ein Beispiel: Hat ein Material einen UPF-Wert von 40, werden etwa 97,5 % der UV-Strahlen abgehalten.
